Microsoft OneDrive Pornoscans

Im heutigen digitalen Zeitalter erfreuen sich Cloud-Dienste großer Beliebtheit. Heute widmen wir uns dem Dienst OneDrive von Microsoft. In der näheren Vergangenheit ist bekannt geworden, dass Microsoft Konten sperrt, bei denen eine automatisierte Prüfung einen “Kinderpornografie Alarm” ergeben hat.

Was ist OneDrive eigentlich?

Es handelt sich bei OneDrive um einen Speicherdienst von Microsoft. Daten eines Benutzers werden dabei nicht auf einem lokalen Speichermedium gespeichert, sondern in der Cloud. Man kann als Benutzer eines solchen Dienstes nunmehr überall und zu jeder Zeit seine Geräte synchronisieren und alles mobil nutzen. Schauen Sie sich einfach mal auf Ihrem Desktop das Wolkensymbol an…fündig geworden? Ja, das ist OneDrive.

Welche Gefahr droht?

Dieses Programm ist bei den meisten Geräten vorinstalliert. Wir machen immer wieder die Erfahrung, dass viele Nutzer überhaupt gar nicht wissen, dass sie diesen Dienst nutzen.

Zunächst ist festzuhalten: Nicht jede Verdachtsmeldung auf Kinderpornografie bestätigt sich im Ergebnis. Das Konto wird aber in der Regel trotzdem gelöscht. Damit einher geht dann auch oftmals eine Durchsuchung der Wohnräume. Es kommt also sehr häufig vor, dass man über Voreinstellungen alles in der Cloud von Microsoft absichert, obwohl man gar keine Kenntnis davon hat.

Kinderpornografie-Alarm bei OneDrive

Was einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht an diesem Vorgang besonders interessiert ist die Frage, ob diese “Überwachung” mit den Grundrechten vereinbar ist. Und hier gibt es jetzt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des EU-Parlamentes, welches zu einem interessanten Ergebnis kommt: Diese Praxis bei Microsoft ist eben nicht vereinbar mit den europäischen Grundrechten.

E-Privacy Richtlinie der EU

Bei der Prüfung hat man festgestellt, dass die Scans gegen die E-Privacy-Richtlinie der EU verstoßen.

Unsere Aufgabe ist es, eben diese Bedenken in einem Strafverfahren anzusprechen. Nicht jeder Richter kennt sich mit der Materie aus. Nur weil ein großes Unternehmen solche Praktiken durchführt, darf man diese nicht ungeprüft hinnehmen. Jede Maßnahme des Staates braucht eine gesetzliche Grundlage.

Sind Sie Betroffener in einem entsprechenden Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornographie nach § 184 b StG, dann melden Sie sich unverbindlich bei uns. Wir helfen Ihnen weiter.