Die Auslegung eines Begriffes des Gesetzes kann darüber entscheiden, ob man eine Geldstrafe zu erwarten hat, oder aber tatsächlich eine Freiheitsstrafe zu verbüßen hat.
Das Gesetz sieht grundsätzlich die Möglichkeit vor, bei Besitz an einer kinderpornografischen Schrift “nur” mit einer Geldstrafe abgeurteilt zu werden. Allerdings muss man sich im Klaren darüber sein, dass man dann seine Verteidigung eben darauf ausrichten muss. Alle anderen Merkmale des Gesetzes sehen nämlich im Mindestmaß eine Freiheitsstrafe von drei Monaten vor.