Staatsanwaltschaft Berlin
§ 184 b StGB: Instagram Foto Hochladen
Das BKA erhielt im Juni 2020 eine Mitteilung, dass unser Mandant über einen Instagram Account kinderpornografische Schriften im Sinne des § 184b StGB hochgeladen haben soll. In diesem Fall war es so, dass die Beweislage "erdrückend" war. Im Rahmen einer Strafmaßverteidigung haben wir uns gemeinsam mit dem Mandanten für eine geständige Einlassung entschieden. Im Ergebnis stimmte die Staatsanwaltschaft zu, allerdings sollte eine Geldauflage Bestandteil einer Einstellung sein. Die Höhe dieser Auflage betrug 900,00 EUR. Nach Zahlung dieses Betrages wurde das Verfahren eingestellt.
➤ Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt, § 153a Abs. 1 StPO