Jeder kennt es: Spaßbilder bei Whatsapp, auch Memes genannt. Solche Bilder werden tagtäglich versendet, und in der Regel sind diese Bilder aus strafrechtlicher Sicht harmlos. Doch was passiert, wenn diese Bilder in den Verdacht geraten, kinderpornografische Schriften zu enthalten? Kann eine bildliche Darstellung eine Durchsuchung auslösen? Wie steht es um den Anfangsverdacht, welcher für die Durchsuchung ja zwingend Vorausgsetzt wird?