Pohl & Marx Rechtsanwälte

Das Recht zu Schweigen

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Machen Sie Gebrauch von Ihrem Schweigerecht, um das volle Potenzial Ihrer Verteidigung zu nutzen.

Schweigerecht

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Nutzen Sie Ihr Schweigerecht

Schweigen als Verteidigungsmittel

Das Schweigerecht ist ein elementares Verteidigungsmittel und wird in der Praxis häufig angewendet. Es gibt allgemeine “Vorurteile” gegenüber dem Schweigen, welche schlichtweg falsch sind.

Kein Nachteil

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht werden wir häufig gefragt, ob Schweigen nicht eine Art Schuldeingeständnis ist. Dieses Vorurteil ist weit verbreitet. Wir können Sie aber beruhigen. Das Schweigerecht ist in einem Strafverfahren von enormer Bedeutung. Es ist eine Art “Werkzeug”, das schlichtweg zum Strafverfahren gehört. Erst wenn sowohl Mandant als auch Anwalt den genauen Vorwurf kennen, entscheidet man gemeinsam über das weitere Vorgehen.

Hat man einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt, meldet sich Ihr Anwalt bei der Polizei und weist darauf hin, dass sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. 

Mit Schweigen zum Erfolg

Ein Strafverfahren hat seine festen Regeln. Es gilt das Prinzip, dass der Staatsanwalt dem Gericht gegenüber darlegen muss, warum er den Beschuldigten einen Tatvorwurf gegenüber erhebt. Er muss das Gericht von der Schuld überzeugen. Dabei spielt es oftmals eine bedeutende Rolle, was der Beschuldigte sich gedacht hat, bzw. wie er sich in dem Strafverfahren geäußert hat. Gibt es keine Aussage, ist es in der Regel erheblich schwerer für die Staatsanwaltschaft, den Tatvorwurf zu belegen.

Natürlich ist Schweigen allein kein Allheilmittel. Die Aufgabe des Rechtsanwaltes ist es, gegebenenfalls mit einer sogenannten Schutzschrift die juristische Seite zu analysieren, und zwar unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Gründe. So kann man sich zum Sachverhalt äußern, ohne das Schweigerecht zu “verbrauchen”.

Effektiv Verteidigen

Verteidigung läuft nicht immer nach demselben Schema ab. Aber eine Voraussetzung ist dem Grunde nach unumgänglich: Das Schweigerecht. Ohne genaue Kenntnis der Ermittlungsergebnisse von der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft sollte man sich in einem Strafverfahren nicht äußern. Daraus entstehen Ihnen auch keine Nachteile. Lassen Sie diesen Vorteil also nicht ungenutzt, und besprechen sich mit einem erfahrenen Strafverteidiger zum weiteren Vorgehen.

Akteneinsicht

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht beantragen wir Akteneinsicht für unsere Mandanten. Im Anschluss überprüfen wir die erhobenen Vorwürfe. Dadurch schaffen wir eine Waffengleichheit gegenüber den Ermittlern und können sorgfältig das weitere Vorgehen planen.

Schutzschrift

Ein wesentliches Verteidigungsmittel ist die sogenannte Schutzschrift. Letztere baut auf das Schweigen des Mandanten auf. Der vorteil liegt darin, dass der Rechtsanwalt Stellung zu den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten der strafrechtlichen Vorwürfe etwas sagt.

FAQ

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns unverbindlich und wir beantworten Ihnen gerne Ihren weiteren Fragen.

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Häufige Fragen

Diese Rubrik soll Ihnen einen ersten schnellen Überblick zu den häufigsten Fragen geben. Wir haben die Antworten kurz gehalten, bei weitergehenden Fragen rufen Sie uns bitte an.

Nein. Das Schweigerecht ist ein elmentares Recht. Jede ordnungsgemäße Belehrung durch die Polizei macht das auch nochmal klar und deutlich. Sie sind nicht verpflichtet, sich zu dem Tatvorwurf zu äußern.

Nein. die Staatsanwaltschaft muss den Tatnachweis erbringen und es wird nicht von Ihnen verlangt, dass Sie daran mitwirken. Es handelt sich um den sogenannten nemo tenetur Grundatz. Niemand ist dazu verpflichtet, sich selbst anzuklagen.

Angaben zur Person muss man als Beschuldigter in jeder Lage des Verfahrens machen. Davon umfasst sind Name, Geburtsdatum und Ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Familienstand und Beruf. Darüber hinaus haben Sie ein umfassendes Schweigerecht als Beschuldigter.

Die Ermittler machen ihren Job und wollen einen Tatverdacht mit Beweisen belegen. Ist es da nicht nachvollziehbar, dass man mit einer gewissen kriminalistischen List eine frühe Bestätigung haben möchte? Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken, man kann sich auch später noch äußern.

Es steht Ihnen jederzeit frei, sich an einen Anwalt zu wenden. In der täglichen Praxis ist es vollkommen normal, dass sich ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten bei der Polizei meldet und mit dem Sachbearbeiter das weitere Vorgehen abstimmt.

Als Zeuge haben Sie das Recht, eine Aussage zu verweigern (§ 55 StPO). Allerdings muss hier die Gefahr vorliegen, dass sich der Zeuge selbst belasten könnte und sich somit der Gefahr aussetzt, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Anwalt kontaktieren

Wir kontaktieren die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Gericht und übernehmen die Gespräche – Sie müssen nichts weiter veranlassen. So ist gewährleistet, dass ihr Schweigerecht umgesetzt wird und Ihre Verteidigung in Ruhe geplant werden kann.

1. Ruhe bewahren

Keine voreiligen Aussagen treffen. Kontaktieren Sie unser Büro und wir werden die Gespräche mit der Polizei übernehmen

Tel.: (030) 526 70 93 0

2. Kontaktieren Sie uns

Wir werden uns unverzüglich mit der Polizei in Verbindung setzen und alle notwendigen Anträge stellen. 

3. Besprechung

Wir stellen Ihnen unser Konzept der Strafverteidigung vor – das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

4. Verteidigen

Ist ein Ziel formuliert, so machen wir uns an die Arbeit. Wir treten für Ihre Rechte ein und besprechen uns mit der Staatsanwaltschaft.

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