Pohl & Marx Rechtsanwälte

Spezialisierte Kanzlei

Wir haben uns als Fachanwälte für Strafrecht auf den Tatvorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften spezialisiert. 

Schweigerecht

Telefon (030) 526 70 93 0

Kontaktieren Sie uns bei Fragen kostenfrei und schildern Sie uns Ihren Fall!

Die notwendige Erfahrung

Verteidigung bei Kinderpornografie

Dieser Bereich des Strafrechts ist nach dem Gesetz zwar wie jeder andere Tatvorwurf zu behandeln, in der Praxis stellen wir aber immer wieder fest, dass gute Ergebnisse nur über ein ausgeprägtes strafrechtliches Gespür und das notwendige Fingerspitzengefühl zu erreichen sind.  

Vertrauen schaffen

Wir beginnen mit unserer Arbeit immer bei dem Mandanten. Was meinen wir damit? Nun, wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. Für den Beschuldigten ist es ungemein schwer, sich einer fremden Person anzuvertrauen. Es geht um den höchstpersönlichen Bereich eines Menschen, der in einem Strafverfahren womöglich in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Da braucht man einen verlässlichen Partner an seiner Seite, der uneingeschränkt für die Rechte des Betroffenen einsteht. Wir lassen uns nicht von Vorurteilen beeindrucken. Wir sind hartnäckig und hinterfragen kritisch die Beweislage. 

In manchen Verfahren ist auch ein Blick über den Tellerrand erforderlich. Hier darf man sich als Anwalt nicht aus der Verantwortung stehlen, sondern gemeinsam mit dem Mandanten Lösungswege erarbeiten.   

Verteidigungsstrategie

Wir halten eine Verteidigungsstrategie für zwingend notwendig. Man kann als Anwalt nicht ins Blaue hinein verteidigen und am Ende schauen, was herauskommt.  Anhand der Ermittlungsakte überprüfen wir die Sach -und Rechtslage und arbeiten ein Konzept aus, nach dem sich die Verteidigung ausrichtet. Nur eine klare Linie kann zum Erfolg führen, ständige Richtungswechsel führen dagegen oftmals ins Verderben. Dabei ist aber unbedingt zu berücksichtigen, dass der Anwalt nur so gut ist, wie sein Mandant bereit ist, an der Verteidigung mitzuwirken. 

Aus unserer Sicht ist es von besonderer Bedeutung, dass der Mandant jeden Schritt der Verteidigung nachvollziehen kann und auch voll dahinter steht. Eine geradlinige Verteidigung ist eine erfolgversprechende Verteidigung. 

Aktiv Verteidigen

Es gibt unterschiedliche Herangehensweisen, einen strafrechtlichen Fall zu bearbeiten. Als Rechtsanwalt und Beschuldigter kann man zum Beispiel eine sogenannte Konfliktverteidigung wählen. Dabei geht man aggressiv gegen die Anschuldigungen vor. Es gibt aber auch eine kommunikative Verteidigung. Der Schwerpunkt wird hier auf Gespräche gelegt, in denen man die Gegenseite eher mit Argumenten überzeugen möchte. Jede Art der Verteidigung hat seine Vor- und Nachteile. In einem Punkt gleichen sich aber beide Verfahren: man muss aktiv sein und darf nicht Zuschauer in dem eigenen Verfahren sein.

Akteneinsicht

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht beantragen wir Akteneinsicht für unsere Mandanten. Im Anschluss überprüfen wir die erhobenen Vorwürfe. Dadurch schaffen wir eine Waffengleichheit gegenüber den Ermittlern und können sorgfältig das weitere Vorgehen planen.

Schutzschrift

Ein wesentliches Verteidigungsmittel ist die sogenannte Schutzschrift. Letztere baut auf das Schweigen des Mandanten auf. Der vorteil liegt darin, dass der Rechtsanwalt Stellung zu den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten der strafrechtlichen Vorwürfe etwas sagt.

Anwalt kontaktieren

Wir kontaktieren die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Gericht und übernehmen die Gespräche – Sie müssen nichts weiter veranlassen. So ist gewährleistet, dass ihr Schweigerecht umgesetzt wird und Ihre Verteidigung in Ruhe geplant werden kann.

1. Ruhe bewahren

Keine voreiligen Aussagen treffen. Kontaktieren Sie unser Büro und wir werden die Gespräche mit der Polizei übernehmen

Tel.: (030) 526 70 93 0

2. Kontaktieren Sie uns

Wir werden uns unverzüglich mit der Polizei in Verbindung setzen und alle notwendigen Anträge stellen. 

3. Besprechung

Wir stellen Ihnen unser Konzept der Strafverteidigung vor – das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

4. Verteidigen

Ist ein Ziel formuliert, so machen wir uns an die Arbeit. Wir treten für Ihre Rechte ein und besprechen uns mit der Staatsanwaltschaft.

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