Pohl & Marx Rechtsanwälte

Nach einer Durchsuchung

Eine gute Strafverteidigung beginnt direkt mit der Überprüfung der Durchsuchung. Liegen alle Voraussetzungen vor?

Schweigerecht

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Überprüfung der Durchsuchung

Der Durchsuchungsbeschluss

In der Regel wird Ihnen von der Polizei eine Abschrift eines Durchsuchngsbeschlusses überreicht. Dieser Beschluss ist von großer Bedeutung, findet man in diesem Dokument alle wichtigen Punkte.

Überprüfung

Für den Anwalt ist der Durchsuchungsbeschluss von großer Bedeutung. Er bildet die Grundlage für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit. Eine Durchsuchung darf nicht einfach so durchgeführt werden. In dem Beschluss muss genau beschrieben sein, woraus sich der Tatverdacht ergibt, wen diese Maßnahme betrifft und welche Räumlichkeiten durchsucht werden dürfen. Auch das Datum der Ausstellung des Beschlusses spielt eine Rolle. Die Anordnung der Durchsuchung darf nicht länger als 6 Monate zurück liegen.

In der Praxis erleben wir es immer wieder, dass die Durchsuchung nicht frei von Fehlern war. Hier beginnt dann direkt unsere Verteidigung für den Mandanten.

Beschwerde einlegen

Als Betroffener fragt man sich als erstes, woraus sich der Tatverdacht ergeben hat. Hier hilft einem die Ermittlungsakte weiter. In dieser Akte stehen alle Ergebnisse der Ermittlungen gegen den Beschuldigten. Ihr Anwalt hat ein Recht darauf, eben diese Akte zu bekommen, und zwar vollständig. Gegebenenfalls legen wir unverzüglich Beschwerde gegen die Durchsuchung ein, damit wir so schnell wie möglich eine Akteneinsicht erhalten. Hier sollte man als Anwalt nicht unnötig Zeit verlieren, sondern direkt intervenieren.

Liegt uns die Ermittlungsakte vor, überprüfen wir den Beschluss auf seine Richtigkeit.

Aktuell in unserer Brennpunkt-Reihe: Durchsuchung rechtswidrig!

Landgericht Detmold: Die gemäß § 304 StPO grundsätzlich statthafte Beschwerde ist nach erfolgter Vollziehung der Durchsuchung mit dem Begehren, die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsanordnung festzustellen, zulässig und in der Sache begründet. Die Anordnung der Durchsuchung war nach der zur Zeit der Anordnung gegebenen Sach-und Rechtslage rechtswidrig (Az. 23 Qs 22 Js 1368/21)

Spezialisierte Anwälte

Gerade bei dem Vorwurf Kinderpornografie ist Fingerspitzengefühl gefragt. In der Fallbearbeitung stellen wir immer wieder fest, dass hier – im übertragenen Sinne – andere Regeln gelten. Als Beschuldigter stößt man zuallererst auf jede Menge Gegenwind. Die Kunst besteht darin, das Strafverfahren wieder auf den Boden der tatsachen zurückzuholen und alle Beteiligten daran zu erinnern, dass Ausgangspunkt des Ermittlungsverfahrens die Unschuldsvermutung ist. 

Fachanwalt für Strafrecht

Wir haben uns auf das Strafrecht spezialisert, dafür steht der Titel Fachanwalt für Strafrecht. Damit aber nicht genug, auch innerhalb des Strafrechts haben wir einen Schwerpunkt gelegt. Das Sexualstrafrecht erfordert vertiefte Kenntnisse, die man nur mit ständiger Fortbildung gewährleisten kann. 

Mehr als nur Verteidigung

Strafverteidigung besteht aus mehr als nur Gesetzen. Wir sind uns der Verantwortung bewusst, dass der Rechtsanwalt ein wichtiger Ansprechpartner ist, manchmal auch über den Fall hinaus. Wir geben uns Mühe, auch hier dem Mandanten eine Stütze zu sein.  

Haben Sie Fragen?

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Häufige Fragen

Diese Rubrik soll Ihnen einen ersten schnellen Überblick zu den häufigsten Fragen geben. Wir haben die Antworten kurz gehalten, bei weitergehenden Fragen rufen Sie uns bitte an.

Der Durchsuchungsbeschluss muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Fehlt es an bestimmten Punkten, können die Ergebnisse der Durchsuchung unter Umständen nicht verwertet werden. Ein Strafverfahren ist dann schnell beendet.

Der richterliche Durchsuchungsbeschluss sollte grundsätzlich schriftlich vorliegen. Es gibt aber auch den Sonderfall der mündlichen Anordnung. Auf diesen berufen sich die Polizeibeamten, wenn etwa ein Beweismittelverlust droht, sofern man erst auf die schriftliche Anordnung warten würde. Beruft sich die Polizei auf einen solchen Beschluss, ohne Ihnen das schriftlich zu belegen, sollten Sie unverzüglich Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf.

Ist der Durchsuchungsbeschluss älter als 6 Monate ist davon auszugehen, dass die rechtlichen Grundlage für eine Durchsuchung nicht mehr vorliegen. Ab 4 Monaten gibt es die Problematik, inwiefern eine Durchsuchung noch verhältnismäßig ist.

Hier könnte es sich um eine Maßnahme beim unbeteiligten Dritten handeln. Nähere Informationen finden sich im § 103 StPO. Hier gelten sehr strenge Anforderungen, die gegebenenfalls ein Verwertungsverbot nach sich ziehen.

Sie haben das Recht zu Schweigen, also nutzen Sie das auch! Selbstverständlich sind Sie nicht verpflichtet, irgendeine Aussage gegenüber den Polizeibeamten zu machen. Vermittelt man Ihnen den Eindruck, dass nur mit einem frühen Geständnis alles gut wird, ist das falsch. Glauben Sie nicht alles, was die Ermittler Ihnen erzählen.

ED Behandlung steht für erkennungsdienstliche Behandlung. Verweigern Sie zunächst jedwede Mitwirkung an dem Ermittlungsverfahren. Jede Maßnahme unterliegt bestimmten Voraussetzungen, die bei ihnen vielleicht überhaupt nicht erfüllt sind. Nehmen Sie zur Not sofort Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf!

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Jan Marx Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht e1589551280714

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Thomas C. Pohl Fachanwalt Strafrecht e1589551372238

Thomas C. Pohl | Fachanwalt für Strafrecht

Anwalt kontaktieren

Wir kontaktieren die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Gericht und übernehmen die Gespräche – Sie müssen nichts weiter veranlassen. So ist gewährleistet, dass ihre Verteidigung unmittelbar beginnt und Sie keine wertvolle Zeit verlieren.

1. Ruhe bewahren

Keine voreiligen Aussagen treffen. Kontaktieren Sie unser Büro und wir werden die Gespräche mit der Polizei übernehmen

Tel.: (030) 526 70 93 0

2. Kontaktieren Sie uns

Wir werden uns unverzüglich mit der Polizei in Verbindung setzen und alle notwendigen Anträge stellen. 

3. Besprechung

Wir stellen Ihnen unser Konzept der Strafverteidigung vor – das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

4. Verteidigen

Ist ein Ziel formuliert, so machen wir uns an die Arbeit. Wir treten für Ihre Rechte ein und besprechen uns mit der Staatsanwaltschaft.

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