Dieser Fall hatte es in sich. Es war unserer Meinung nach mal wieder ein typisches Beispiel dafür, dass der Sachverhalt von den Ermittlungsbehörden sehr oberflächlich behandelt worden ist. Das führte im Ergebnis auch erstmal zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Aber der Reihe nach:
Über einen tumblr-Account soll unser Mandant mindestens ein Bild hochgeladen haben, welches als kinderpornographische Schrift gewertet worden ist. Über die hinterlegte E-Mail Adresse bei dem Anbieter ist man auf unseren Mandanten gestoßen.
Der CyberTipline Report führte die üblichen Daten auf – Incident-Time, IP-Adressen, Login-Daten von dem Account. Als Anschlussinhaber wurde unser Mandant als Beschuldigter geführt. In einer ersten Schutzschrift haben wir gegenüber der Staatsanwaltschaft deutlich gemacht, dass die Identifizierungsansätze der Ermittlungen den notwendigen Tatverdacht nicht ausreichend belegen. Das wurde von dem sachbearbeitenden Staatsanwalt “abgebügelt”. Der Beschuldigte ist der Anschlussinhaber, es ist also “seine IP-Adresse”, es bestünden keine Zweifel.
Anklage wurde erhoben, und im Rahmen eines Antrages auf Nichteröffnung haben wir diesmal dem zuständigen Gericht unsere Zweifel dargelegt. Zunächst verwiesen wir darauf, dass nach wie vor nicht alle IP-Adressen überprüft worden sind, die im Zusammenhang mit dem Vorfall in dem NCMEC-Bericht genannt worden sind. Wir werteten die 852 Posting IPs aus und wiesen darauf hin, dass 255 Posting IPs einer anderen IP-Adresse zugeordnet werden. Auch bei den letzten Zugriffen auf das Konto gab es eine fremde IP-Adresse, die keinerlei Zuordnung in den Ermittlungen fand.
Das Gericht war schnell überzeugt, dass es durchaus problematisch werden könnte für die Staatsanwaltschaft, den Tatverdacht tatsächlich zu begründen.
Nach wiederholter Besprechung der Sach- und Rechtslage wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. In diesem Fall wollten wir gemeinsam mit dem Mandanten verhindern, dass die Staatsanwaltschaft durch die Instanzen zieht. Im Ergebnis bleibt das Führungszeugnis unseres Mandanten frei von Einträgen.