Sind Bilder im Zwischenspeicher strafbar?

Cache, der Zwischenspeicher des Rechners

§ 184b, § 184c StGB – Ist der Tabestand des Besitzes erfüllt?

Bei dem Cache-Speicher handelt es sich um eine Computerkomponente, die jedem Strafverteidiger im Bereich des § 184b StGB bekannt sein sollte. Diese Komponente ist chipbasiert und dienst als ein Speicherbereich. Es soll so ermöglicht werden, dass der Prozessor des Computers Daten schnell und effektiv abrufen soll.

Man muss sich folgenden Grundsatz immer wieder vor Augen führen

Sind auf einem Computer kinderpornographische Bilder nur im so genannten Cache gespeichert, so ist bereits der Besitz zweifelhaft. Zumindest beim durchschnittlichen Nutzer kann nicht davon ausgegangen werden, dass ihm die Existenz der Datenspeicherung im Cache geläufig war und er wusste, wie diese Daten gelöscht werden können, so dass der Vorsatz entfällt.

Cache und Zwischenspeicher

Besitz im Sinne des § 184b StGB

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Jan Marx Fachanwalt für Strafrecht e1589359089642
Durchsuchung rechtswidrig

Liegt ein Besitz vor?

Es ist schon etwas länger her, da hat sich das Amtsgericht Bocholt sehr genau mit diesem Problem auseinandergesetzt (AG Bocholt; Az. 3 Ds 581/16).

Cache, Zwischenspeicher – der Begriff des Besitzes im StGB 

Grundsätzlich gilt:

Wie der Name Cache schon sagt, bedeutet dies nicht, dass der Nutzer auf diese Daten unmittelbaren Zugriff hat, sondern Cache bedeutet so viel wie “verstecken”. Er wird verwendet, da die im Cache gespeicherten Daten selbst vor dem Nutzer versteckt werden. Entsprechend hat der Nutzer auf die im Cache gespeicherten Daten zunächst einmal keinen Zugriff, denn in der normalen Verzeichnisstruktur ist der Pfad “AppData” nicht sichtbar. Diese Daten werden nur angezeigt, wenn die Funktion “geschützte Systemdateien ausblenden” deaktiviert wird und dafür die Funktion “versteckte Dateien und Ordner anzeigen” aktiviert wird. Vor diesem Hintergrund ist der Besitz zweifelhaft.

Jetzt der entscheidende Teil: 

Die inkriminierten Fotos befinden sich damit in einem Bereich, in dem der Nutzer nicht bewusst Daten speichern kann, sondern in dem das Betriebssystem Windows automatisch, ohne Einwirkungsmöglichkeit des normalen Nutzers Daten speichert. Aus dem Pfad geht also zunächst einmal nur hervor, dass der Angeschuldigte oder eine dritte Person, die Zugang zu dem Rechner hatte, diese Bilder betrachtet hat und dann die Daten automatisch gespeichert wurden. Öffnet somit der Nutzer eine X-beliebige Internetseite über seinen Browser so wird diese im Hintergrund gespeichert mit dem Ziel, dass, wenn der Nutzer zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf die Seite, hier also die inkriminierenden Bilder, zugreift, diese schneller aufgebaut werden könnten und nicht nochmal heruntergeladen werden müssten

Anders als noch vor 10 Jahren, als die Nutzer bereits im praktischen Betrieb erkennen konnten, dass Bilder im Cache gespeichert wurden, beispielsweise am schnelleren Seitenaufbau oder der Nichtbelastung des mit dem Provider vereinbarten Datenvolumens, ist dies in der heutigen Zeit aus den vorgenannten Gründen nicht mehr erkennbar. Auf das Datenvolumen braucht der Nutzer heutzutage bei einer Flatrate nicht zu achten und die Geschwindigkeit des Seitenaufbaus ist beim Highspeedinternet ebenso schnell wie beim Herunterladen von der Festplatte. Gegenteilige insbesondere ältere Entscheidungen, die von einer Kenntnis des Nutzers von der Datenspeicherung im Cache ausgehen, sind aufgrund der technischen Entwicklung überholt. Der durchschnittliche Nutzer weiß im Zweifel daher nicht mehr, dass schon beim Betrachten von Bildern Daten im sogenannten Cache gespeichert werden.

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