Die meisten CyberTipline-Meldungen betreffen das Hochladen von Material über sexuellen Kindesmissbrauch durch Nutzer außerhalb der USA. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass ESPs die Bestimmungen von 18 USC 2258A einhalten müssen, die von US-Unternehmen verlangen, der CyberTipline Meldung zu erstatten, wenn sie Kenntnis von mutmaßlichem CSAM auf ihren Plattformen und Servern erhalten. Da diese Unternehmen Nutzer auf der ganzen Welt haben und diese Vorfälle dem NCMEC gemeldet werden, dient die CyberTipline als globale Clearingstelle.
Die meisten CyberTipline-Berichte über CSAM enthalten Angaben darüber, wo die Dateien hochgeladen wurden. Es ist wichtig zu beachten, dass die länderspezifischen Zahlen durch die Verwendung von Proxys und Anonymisierern beeinflusst werden können. Darüber hinaus wendet jedes Land bei der Bewertung der gemeldeten Inhalte seine eigenen nationalen Gesetze an.
Es gibt 71 internationale Polizeibehörden (darunter das BKA), die CyberTipline-Meldungen direkt erhalten können, und 61 weitere Länder, die Meldungen über einen US-Bundesjustizattaché erhalten können. Interpol hilft auch bei der Verbreitung von CyberTipline-Meldeinformationen an bestimmte Länder, in denen wir keine direkte Verbindung zu den Strafverfolgungsbehörden haben. Um die Annahme und Nutzung durch internationale Benutzer zu erleichtern, sind die Felder und die Benutzeroberfläche des Case Management Tools in 8 Sprachen verfügbar.