Erotische Aufnahmen sind bei Jugendlichen keine Seltenheit mehr. Das Handy ist in einem intimen Moment schnell gezückt und der Schnappschuss wird mit dem Freund/ der Freundin geteilt. Ist das empfangene Material als Kinderpornografie einzuordnen, so droht ein Ermittlungsverfahren.
In Österreich hat man eine Studie vorgenommen, die das Phänomen Sexting untersucht hat: Von insgesamt 500 befragten Jugendlichen (im Alter zwischen 14 und 18 Jahren) haben ein Drittel der Jugendlichen angegeben, schon mal Nacktfotos oder auch Videos von sich selbst verschickt zu haben.
In der täglichen Praxis begegnen wir immer wieder der Argumentation, dass man sich keine Gedanken macht, wenn man Bilder oder Videos weiter versendet hat. Gerade junge Männer berufen sich auf eine Art Unwissenheit, die einen aber nicht vor einer Strafe schützt.
Da mit der Versendung solcher Bilder und Videos oftmals noch ganz andere Probleme auftauchen (zum Beispiel zivilrechtliche Unterlassungsansprüche, Probleme in der Schule etc.), empfiehlt sich eine frühzeitige Vertretung von einem Fachanwalt für Strafrecht. Man kann positiv auf das Verfahren einwirken und so gegebenenfalls andere Maßnahmen unkompliziert abwenden. Ist ein Sachverhalt erstmal unnötig hochgekocht, ist es in der Regel nämlich schwierig, alle Beteiligten wieder zu beruhigen und dazu zu bewegen, eine gemeinsamen Lösung zu erarbeiten.