Der Beschuldigte zeigte einem Dritten Urlaubsfotos auf dem Handy. Dabei habe er versehentlich eine falsche Datei auf seinem Smartphone angeklickt. Der Zeuge habe so sehen können, dass der Beschuldigte Bilder von nackten Jungen auf seinem Telefon gespeichert habe. Das Alter dieser nackten Jungen schätzte er auf ca. 7 bis 10 Jahre. Sexuelle Handlungen habe er nicht sehen können. Weitere Angaben dazu, was genau auf den Fotos zu sehen war, machte der Zeuge nicht. Der Beschuldigte sei auch nachdem er bemerkt habe, dass er offensichtlich den falschen Ordner geöffnet hatte, ganz ruhig geblieben und habe sich “nichts anmerken lassen”. Dieser Vorfall habe den Zeugen in der Folge länger beschäftigt. Er habe sich jedoch erst jetzt – sechs Monate später – aufgrund der in der Presse publizierten Vorfälle von Kinderpornographie entschlossen, zur Polizei zu gehen.
Auf Grundlage dieses Sachverhaltes ordnete das Amtsgericht zunächst die Durchsuchung der Person, Wohnung und der sonstigen Räume einschließlich der dazugehörigen Sachen und Behältnisse, Nebengelasse, Kraftfahrzeuge und Garagen bei dem Beschuldigten an. Die Durchsuchung wurde im Anschluss durchgeführt und führte nicht zum Auffinden von Beweismitteln.