Pohl & Marx Rechtsanwälte

Dateien im Darknet

Das Darknet steht zwar für Anonymität, letztendlich nehmen die Strafverfahren in diesem Bereich jedoch erheblich zu.

Schweigerecht

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Pornografische Dateien im Darknet

Das Darknet ist längst nicht mehr so unbekannt, wie noch vor einigen Jahren. Das führte dazu, dass Polizei und Staatsanwaltschaft sich mehr und mehr mit der Materie beschäftigen und Ihre ganz eigenen Ermittlungsmethoden in diesem Bereich entwickelt haben. Plattformen werden genau beobachtet und natürlich probiert man verstärkt über Fake-Profile an Informationen zu kommen.  

Razzien

Es vergeht mittlerweile kein Monat mehr, ohne das eine erfolgreiche Razzia vermeldet wird. Über beschlagnahmte Datenträger werden dann Informationen gewonnen, die zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen weitere Personen führen. In der Regel beginnen solche Verfahren mit einer Durchsuchung der Wohnung bei den weiteren Beschuldigten.

Durchsuchung 

Ist man in das Visier der Ermittler geraten, so bekommt man früher oder später einen Hausbesuch. Der Staatsanwalt beantragt bei Gericht einen Durchsuchungsbeschluss, weil er die Vermutung äußert, dass eben eine solche Durchsuchung Beweismittel hervorbringen wird. Die Polizei hat es dabei besonders auf alle Arten von Datenträger abgesehen, die dann einer forensischen Untersuchung zugeführt werden. Diese kriminaltechnischen Untersuchungen sind mittlerweile sehr fortgeschritten und den Ermittlern ist es möglich, selbst die kleinsten Datenspuren aufzuspüren.

Nach einer Durchsuchung sollte man alles daran legen, schnell Akteneinsicht zu bekommen. Man sollte sich auf Augenhöhe mit den Ermittlern bewegen und die Ermittlungsergebnisse auf ihre Richtigkeit hin überprüfen.

Akteneinsicht

Hat man eine Durchsuchung hinter sich, darf man nicht lange in einer Schockstarre bleiben. Auch wenn der Gang zu einem Rechtsanwalt unangenehm ist, so sollten Sie zeitnah Ihre Verteidigung planen. Uns ist bewusst, dass es ein schwieriger Schritt ist, sich einer fremden Person anzuvertrauen. Wir können ihnen aber versichern, dass wir mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl agieren. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet und unsere Mitarbeiter sind besonders geübt im Umgang mit diesem Thema. Kontaktieren Sie unser Büro und lassen Sie sich die weiteren Schritte erläutern.

In erster Linie wird Ihr Rechtsanwalt an der Ermittlungsakte interessiert sein. Er wird einen Antrag auf Akteneisnicht stellen und den Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüfen.

Plattformen im Darknet

» Welcome to Video

Plattform “Welcome to Video” – hier werten amerikanische Ermittler seit 2018 die Daten aus und reichen Sie an andere Länder weiter.

» The Hidden Door

Plattform “The Hidden Door” – hatt seinen Ursprung in Deutschland und wurde mit internationaler Hilfe überführt. 

» Elysium

Plattform “Elysium” – mit ca. 110.000 Nutzern dauern die Auswertungen noch an, Ermittlungsverfahren werden nach nd mach eingeleitet.

» Tor Chat Directory

Eine Chat Plattform bescherte den Ermittlern eine Großzahl an Daten, die sich nach wie vor in der Auswertung befinden. 

Beschlagnahmte Gegenstände

Nach der Durchsuchung sieht es so aus, dass die Polizei alle Datenträger, Handys, Laptops, Tablets sichergestellt hat, um eine entsprechende Auswertung durchzuführen. Hier stellt sich für den Betroffenen die Frage, ob er diese Gegenstände zurückerhält – und wenn ja, wann? Als Rechtsanwälte nehmen wir hier schnell Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf um in Erfahrung zu bringen, wie lange das Prozedere der Sichtung andauern wird. Manchmal kann man hier für eine zügige Herausgabe sorgen. 

Beschwerde einlegen

Über das Rechtsmittel der Beschwerde kann man seine Bedenken im Hinblick auf die Beschlagnahme äußern. Hierfür ist aber vorab ein Blick in die Ermittlungsakte notwendig. Wir beraten Sie im Hinblick auf eine solche Beschwerde und überprüfen die Erfolgsaussichten.

Verteidigung planen

Hat man eine Straftat begangen, so muss man sich dieser Situation stellen. Spricht die Beweislage gegen einen, so muss man sich auf das Strafmaß, also die Höhe der Strafe konzentrieren. Hier gibt es unterschiedliche Ansätze, welche wir Ihnen gerne erläutern.

Anwalt kontaktieren

Wir kontaktieren die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Gericht und übernehmen die Gespräche – Sie müssen nichts weiter veranlassen. So ist gewährleistet, dass Sie alle Ihre rechtlichen Möglichkeiten effektiv wahrnehmen. 

Nach einer Durchsuchung

Wir erläutern Ihnen Ihre Möglichkeiten und beantworten Ihnen Fragen zu dem möglichen Strafverfahren.

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Kontaktieren Sie uns

Wir werden uns unverzüglich mit der Polizei in Verbindung setzen und alle Gespräche und Maßnahmen koordinieren.

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