Staatsanwaltschaft Berlin
§ 184 b StGB: Snapchat Foto Hochladen
Über einen CyberTipline Report wurde dem BKA gemeldet, dass sich ein Tatverdacht gegen unseren Mandanten richtet. So soll er über seinen Snapchat Account ein Bild mit kinderpornographischen Inhalt hochgeladen haben. Nach der Akteneinsicht haben wir festgestellt, dass es so gut wei keine Authentifizierungsvorgänge zu der hinterlegten E-Mail bzw. dem Snapchat Account gibt. Jeder hätte also einen Account erstellen können, der die Daten unseres Mandanten fälschlicherweise aufführt. Nach einer Schutzschrift von uns wurde das Verfahren "lupenrein" eingestellt.
➤ Verfahren mangels Beweisen eingestellt, § 170 Abs. 2 StPO