Ist man in das Visier der Ermittler geraten, so bekommt man früher oder später einen Hausbesuch. Der Staatsanwalt beantragt bei Gericht einen Durchsuchungsbeschluss, weil er die Vermutung äußert, dass eben eine solche Durchsuchung Beweismittel hervorbringen wird. Die Polizei hat es dabei besonders auf alle Arten von Datenträger abgesehen, die dann einer forensischen Untersuchung zugeführt werden. Diese kriminaltechnischen Untersuchungen sind mittlerweile sehr fortgeschritten und den Ermittlern ist es möglich, selbst die kleinsten Datenspuren aufzuspüren.
Nach einer Durchsuchung sollte man alles daran legen, schnell Akteneinsicht zu bekommen. Man sollte sich auf Augenhöhe mit den Ermittlern bewegen und die Ermittlungsergebnisse auf ihre Richtigkeit hin überprüfen.