Pohl & Marx Rechtsanwälte

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Deep Fake

Fake Inhalte sind keine Seltenehit mehr in der strafrechlichen Praxis. Im Bereich Kinderpornografie gewinnt dieses “Instrument” nunmehr an Bedeutung.

Schweigerecht

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Fake Inhalte Kinderpornografie

Polizei soll Fake Inhalte nutzen dürfen

Hinter dem Begriff Deep Fake steckt der neueste ermittlungstatktische Ansatz von Polizei und Staatsanwaltschaft. Was bedeutet aber Deep Fake eigentlich? Um in die einschlägigen Foren zu kommen, benötigt man als User eine “Eintrittskarte”. Dabei handelt es sich schlichtweg eben um pornografisches Material. Fake Inhalte können hier der Polizei helfen. 

Computergenerierte Bilder

Deep Fake ist aus Sicht der Ermittler ein vielversprechender Ansatz, um in dem Bereich von Kinderpornografie Kenntnisse und Daten von Usern in Untergrundforen zu erlangen. Künftig sollen die eingesetzten Ermittler Bilder am Computer generieren, sofern sich die Straftaten nicht anders aufklären lassen. Denn wer mit Informationen zurückhält, wird nicht in die einschlägigen Foren eingeladen. Die generierten Bilder sind von echten Vorgängen kaum zu unterscheiden.

Es bleibt abzuwarten, ob diese Herangehensweise der richtige Ansatz ist. Rechtspolitisch ist diese Art der Beweisgewinnung zwar abgesegnet worden, in der Praxis wird die Zukunft zeigen, ob alle rechtsstaatlichen Erfordernisse in jedem Fall wirklich eingehalten wurden. Unter dem Begriff Cybergrooming wird man also der Begrifflichkeit Deep Fake öfter über den Weg laufen.

Rechtstaatliche Anforderungen

Viele Strafverteidiger sehen den Ansatz der Deep Fake Ermittlungen skeptisch. Ist in der Zukunft solch ein Fall tatsächlich genau auf seine juristische Richtigkeit hin zu überprüfen, oder verlaufen die Grenzen hier eher schwammig. Letzteres wäre für den Rechtsstaat fatal, schafft man eben keine Sicherheit, sondern eher Chaos. Man kann Vergleiche zu dem sogenannten Instrument des Agent Provocateur ziehen. Urteile in der näheren Vergangenheit haben gezeigt, dass die Ermittlungsergebnisse mit Vorsicht zu genießen sind.

Man denke an folgende Konstellation: Die Ermittler setzen den Tatverdächtigen – wie auch immer – gehörig unter Druck, kinderpornografisches Material anzunehmen. Wird dann diese Vorgehensweise auch schriftlich fixiert, um sich von der Motivation des Beschuldigten ein Bild machen zu können? 

Kritisch hinterfragen

Es gehört zu den elementaren Aufgaben eines Strafverteidigers, jeden Fall von Beginn an neu aufzurollen. Man darf sich nicht an den vermeintlichen Ermittlungsergebnissen der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft orientieren, sondern muss sich vielmehr ein eigenes Bild machen. Man ist als engagierter Strafverteidiger geradezu gezwungen, kritische Fragen zu stellen. Andernfalls hat man seine Aufgabe als rechtlicher Beistand des Mandanten verfehlt.

Akteneinsicht

Die Ermittlungsakte ist das Herzstück des Strafverfahrens. An dem Inhalt muss sich der Strafverteidiger orientieren. Vor der Akteneinsicht eine Strategie der Verteidigung festzulegen, wäre ein grober handwerklicher Fehler. Wir beantragen deshalb unverzüglich die Übersendung der Akte.

Schutzschrift

Als Beschuldigter sollte man es tunlichst unterlassen, irgendwelche Aussagen zu den Ermittlungen abzugeben. Machen Sie sich nicht zum Beweismittel gegen sich selbst. Über eine Schutzschrift gibt allein der Rechtsanwalt eine Stellungnahme zu der Sachlage ab.

Spezialisierte Anwälte

Durchsuchung oder Vorladung

Schritt 1

Wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind und von der Polizei vorgeladen wurden, oder aber eine Durchsuchung bei Ihnen stattgefunden hat, dann setzen Sie sich möglichst zeitnah mit uns in Verbindung. Wir übernehmen dann die Gespräche mit der Polizei und zeigen gegenüber der Staatsanwaltschaft an, dass wir Ihre Interessen vertreten.

Deep Fake bei Kinderpornografie

Schritt 2

Deep Fakes stellen in der Strafverteidigung eine große Herausforderung dar. Als Fachanwalt für Strafrecht muss man den Fall daraufhin untersuchen, inwiefern eine gezielte Einflussnahme zur Strafbarkeit geführt hat. Haben sich die Ermittler innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegt, oder kamen Maßnahmen zur Anwendung, die vom Gesetz eben nicht gedeckt sind?

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Jan Marx

Anwalt kontaktieren

Wir kontaktieren die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Gericht und übernehmen die Gespräche – Sie müssen nichts weiter veranlassen. So ist gewährleistet, dass ihr Schweigerecht umgesetzt wird und Ihre Verteidigung in Ruhe geplant werden kann.

1. Ruhe bewahren

Keine voreiligen Aussagen treffen. Kontaktieren Sie unser Büro und wir werden die Gespräche mit der Polizei übernehmen

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2. Kontaktieren Sie uns

Wir werden uns unverzüglich mit der Polizei in Verbindung setzen und alle notwendigen Anträge stellen. 

3. Besprechung

Wir stellen Ihnen unser Konzept der Strafverteidigung vor – das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

4. Verteidigen

Ist ein Ziel formuliert, so machen wir uns an die Arbeit. Wir treten für Ihre Rechte ein und besprechen uns mit der Staatsanwaltschaft.

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