Auch wenn ein solcher Vorfall unangenehm ist, darf man den Kopf nicht in den Sand stecken. Man muss sich der Situation wohl oder übel stellen, wird aber im Verlaufe des Verfahrens merken, dass das der beste Schritt ist. Als Rechtsanwälte erklären wir unseren Mandanten das weitere Vorgehen und leiten alle notwendigen Schritte ein. Dazu gehört gegebenenfalls auch eine Selbstanzeige, die dann aber über den Rechtsanwalt koordiniert wird. Man muss aktiv werden, ansonsten werden einem später unangenehme Fragen gestellt.
Bei Jugendlichen ist in solche Fällen das Jugendstrafrecht anzuwenden. Es eröffnet der Verteidigung jede Menge Möglichkeiten, ein Strafrverfahjren ohne “Schäden” zu beenden. Voraussetzung ist aber stets, dass man als Betroffener bzw. als Elternteil frühzeitig ttätig wird und das Problem aktiv angeht.