Pohl & Marx Rechtsanwälte

Whatsapp Nachrichten

Jugendliche und Heranwachsende geraten in der Vergangenheit in Schwierigkeiten, da teilweise ungewollt pornografisches Material versendet wurde.

Schweigerecht

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Kinderpornos im WhatsApp Chat

Ungewollte Nachricht

Kinderpornographie in WhatsApp Chats ist leider keine Seltenheit mehr. Im digitalen Zeitalter verschwimmen Grenzen immer mehr und mehr und gerade junge Menschen machen sich keine Gedanken zu strafbaren Inhalten bei WhatsApp.

Der typische Fall

Ein Fall aus unserer Praxis: Ein Schüler – kurz vor seinem Abitur – bekommt am frühen Morgen per WhatsApp ein Bild zugesendet. Er denkt sich nichts dabei, schaut erst am Nachmittag genauer hin und stellt mit Entsetzen fest, dass es sich um ein kinderpornografisches Bild handelt. Er löscht es und denkt sich nichts weiter dabei. Doch nur drei Wochen später erhalten seine Eltern und er eine Vorladung zur Polizei: Tatvorwurf: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderponographischer Schriften (§ 184b StGB).

Sowohl die Eltern als auch die Jugendlichen selbst unterschätzen die rechtliche Situation. Allein der ungewollte Besitz kinderpornografischer Materialien ist anzuzeigen und wird strafrechtlich verfolgt. Nicht nur der Versender der Nachricht begeht eine Straftat, sondern auch der Empfänger (in der Form des Besitzes).

Was nun?

Auch wenn ein solcher Vorfall unangenehm ist, darf man den Kopf nicht in den Sand stecken. Man muss sich der Situation wohl oder übel stellen, wird aber im Verlaufe des Verfahrens merken, dass das der beste Schritt ist. Als Rechtsanwälte erklären wir unseren Mandanten das weitere Vorgehen und leiten alle notwendigen Schritte ein. Dazu gehört gegebenenfalls auch eine Selbstanzeige, die dann aber über den Rechtsanwalt koordiniert wird. Man muss aktiv werden, ansonsten werden einem später unangenehme Fragen gestellt.

Bei Jugendlichen ist in solche Fällen das Jugendstrafrecht anzuwenden. Es eröffnet der Verteidigung jede Menge Möglichkeiten, ein Strafrverfahjren ohne “Schäden” zu beenden. Voraussetzung ist aber stets, dass man als Betroffener bzw. als Elternteil frühzeitig ttätig wird und das Problem aktiv angeht.

Handy beschlagnahmt

Bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft stapeln sich die beschlagnahmten Handys der Schüler. Als Beweismittel werden die Mobiltelefone vorerst nicht mehr herausgegeben und sollte sich der Tatvorwurf bewahrheiten, wird das Handy nach dem Verfahren unbrauchbar gemacht. Die Begründung dafür liegt auf der Hand: Es wird als Tatwerkzeug verstanden und letzteres wird man dem Angeklagten bzw. Beschuldigten nicht wieder aushändigen.

Akteneinsicht beantragen

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht beantragen wir Akteneinsicht für unsere Mandanten. Im Anschluss überprüfen wir die erhobenen Vorwürfe. Dadurch schaffen wir eine Waffengleichheit gegenüber den Ermittlern und können sorgfältig das weitere Vorgehen planen.

Schutzschrift

Lassen Sie Ihren Rechtsanwalt eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben. Anhand der Ermittlungsakte, welche Ihrem Anwalt vollständig zur Verfügung gestellt werden muss, kann man das weitere Vorgehen planen und eine geordnete Verteidigung vorbereiten.

Anwalt kontaktieren

Wir kontaktieren die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Gericht und übernehmen die Gespräche – Sie müssen nichts weiter veranlassen. So ist gewährleistet, dass ihr Schweigerecht umgesetzt wird und Ihre Verteidigung in Ruhe geplant werden kann.

Dateien zugesendet bekommen?

Wir erläutern Ihnen Ihre Möglichkeiten und beantworten Ihnen Fregne zu dem möglichen Strafverfahren.

Tel.: (030) 526 70 93 0

Kontaktieren Sie uns

Wir werden uns unverzüglich mit der Polizei in Verbindung setzen und alle Gespräche und Maßnahmen koordinieren.

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